Vergaberecht


Lexton berät Auftraggeber und Bieter zu allen vergaberechtlichen Fragestellungen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Konzeption, Vorbereitung und Durchführung sowohl EU-weiter als auch nationaler Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber und ihre Vergabestellen. Daneben beraten wir laufend Bieterunternehmen im Hinblick auf die ordnungsgemäße Angebotserstellung, die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sowie bei der Erstellung von Rügen und im Nachprüfungsverfahren. Neben der verfahrensrechtlichen Beratung stellt regelmäßig die Vertragsgestaltung und -begleitung einen Beratungsschwerpunkt dar. Für unsere Mandanten führen wir zudem Schulungen, Workshops und In-house-Seminare im Vergaberecht durch.

 
 
Verfahrensvorbereitung

Für den Erfolg eines Vergabeverfahrens ist eine sachgerechte Vorbereitung des Verfahrens von entscheidender Bedeutung. Fehler in der Planung und Vorbereitung können zu erheblichen Verzögerungen, ausufernden Kosten und sogar dem Scheitern des gesamten Vergabeverfahrens führen. Wir unterstützen Sie gerne in dieser wegweisenden Phase. Dazu gehören insbesondere die Wahl der Verfahrensart (einstufiges oder zweistufiges Verfahren), die ordnungsgemäße Leistungsbestimmung, strategische Überlegungen bezüglich des potentiellen Bieterkreises und die Berücksichtigung von relevanten Schnittstellen bei der späteren Leistungserbringung sowie die Erstellung einer anforderungsgerechten Bewertungsmatrix. Sofern zuwendungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind, wird diesen bei der Verfahrensvorbereitung Rechnung getragen.

Verfahrensdurchführung

Lexton unterstützt seine Mandanten bei der Verfahrensdurchführung, unabhängig davon, ob sie ein öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Bieter sind. Dazu gehört beispielsweise das Beantworten bzw. Stellen von Bieterfragen oder die Durchführung von Verhandlungen, sofern dies vergaberechtlich zugelassen ist. Ebenso berät Lexton Bieter bei festgestellten Vergabeverstößen hinsichtlich der Vorbereitung von Rügen gegenüber den zuständigen Auftraggebern. Auf Auftraggeberseite unterstützt Lexton seine Mandanten bei der rechtlichen Bewertung und der Beantwortung von eingegangenen Rügen.

Vertragsphase

Auch nach der Zuschlagserteilung gelten die Bestimmungen des Vergaberechts. So ist beispielsweise bei einer gewünschten Auftragsänderung während der Vertragsdurchführung zu prüfen, ob eine solche Änderung zulässig ist oder ob die Leistung neu auszuschreiben ist. Lexton begleitet deshalb auch in dieser Phase Auftraggeber sowie Auftragnehmer und entwickelt rechtssichere Lösungen.

Rechtsschutz und Rechtsstreitigkeiten

Angesichts der Komplexität des Vergaberechts kommt es im Vergaberecht immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. So wird vor den Vergabekammern, den Vergabesenaten und den sonstigen Nachprüfungsstellen (z.B. VOB-Stelle gemäß § 21 VOB/A) über die ordnungsgemäße Durchführung eines Vergabeverfahren gestritten. Vor den Zivilgerichten wird wiederum über mögliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Vergaberecht verhandelt. Sofern es einmal zu einem Rechtsstreit kommt, vertritt Lexton seine Mandanten vor den Vergabenachprüfungsinstanzen und Gerichten.

Compliance im Vergaberecht

Die stetig zunehmende Bedeutung von Compliance macht auch vor dem Vergaberecht keinen Halt. In diesem Zusammenhang berät Lexton öffentliche Auftraggeber bei der Aufstellung von internen Vergaberichtlinien und der Schaffung interner Organisationsstrukturen, um den Compliance-Anforderungen gerecht zu werden. Lexton berät aber auch Bieter, wenn diese beispielsweise Verfehlungen begangen haben, die zu einem Ausschluss aus zukünftigen Vergabeverfahren führen (können). Mit rechtzeitigen Selbstreinigungsmaßnahmen kann man solchen Ausschlüssen frühzeitig entgegenwirken.