IT- und Datenschutzrecht

Lexton berät in allen Fragen des IT-Rechts, speziell bei Software- und Outsourcingprojekten einschließlich Lizenzierungsfragen, IT-Compliance und eCommerce. Wir kennen das IT-Projektgeschäft und die spezifische Interessenlage von Anbietern und Auftraggebern in diesem Segment. Auf dieser Basis erarbeiten wir passgenaue Lösungen für unsere Mandanten.

Lexton verfügt über eine ausgezeichnete Kompetenz in allen Fragen des Datenschutzrechts, etwa bei der Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen und der Gestaltung datenschutzrechtlicher Regelungen, einschließlich des Kontakts zu den Datenschutzbehörden.

 
 
Verhandlung von IT-Projekten, insbesondere in den Bereichen ERP, Outsourcing und Cloud Services

Komplexe IT-Projekte bedürfen der sorgfältigen Planung. Dazu gehört auch die Verhandlung der zugrundeliegenden Verträge (Projektvertrag, Lizenz- und Supportverträge, Service Level Agreements u.a.). Diese müssen die typischen Projektrisiken adressieren. Die Verhandlung komplexer IT-Projektverträge erfordert Erfahrung und Wissen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

Juristische Projektbegleitung

Bei größeren IT-Projekten ist eine juristische Begleitung zu empfehlen, etwa im Zusammenhang mit Change Requests, Abnahmeverfahren, Zahlungen oder beginnenden Schwierigkeiten der Zusammenarbeit. Hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus weit über 100 IT-Projekten.

Beratung bei krisenhaften IT-Projekten

IT-Projekte haben nach wir vor eine relativ hohe Krisenanfälligkeit. Wir sondieren in diesem Fall Ihre Ausgangslage und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zur optimalen Wahrung ihrer Interessen. Vordringliches Ziel ist grundsätzlich die Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Im Bedarfsfall verfügen wir über langjährige Erfahrung und Expertise der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche in IT-Streitigkeiten, insbesondere auch im Umgang gerichtlichen Sachverständigen.

VORBEREITUNG AUF DIE EU DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

Im Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung europaweit als direkt geltendes Datenschutzrecht mit erheblich verschärften Sanktionsandrohungen in Kraft. Die Änderungen sind teilweise erheblich. Wir beraten unsere Mandanten bei der Umsetzung der aus der EU-Datenschutzgrundverordnung abzuleitenden Anpassungen, zum Beispiel im Hinblick auf Geschäftsprozesse, Standard-Dokumente und interne Dokumentation.

Beratung von Start-ups im Datenschutz, insbesondere bei datengetriebenen Geschäftsmodellen

Datengetriebene Geschäftsmodelle gewinnen immer mehr an Bedeutung. Besondere Freude macht uns die Beratung bei innovativen Geschäftsmodellen mit Apps, mobile Services, Telematiklösungen & Co. Neben innovativen Vertragsmodellen übernehmen wir auch die datenschutzkonforme Gestaltung für Sie.