GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ / IP

Aus Ideen, Kreativität und Innovationen entstehen Lösungen. Geistiges Eigentum schützt diese Lösungen, macht unsere Mandanten einzigartig und unterscheidet sie von Wettbewerbern. Es bildet ein wertvolles Asset und ist Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten. Der Schutz und die Verteidigung dieses geistigen Eigentums hat daher für uns oberste Priorität.

Lexton verfügt über international anerkannte und renommierte Experten und Fachanwälte, die mit Leidenschaft ihre umfassende Erfahrung und spezifische Branchenkenntnis einsetzen, um den bestmöglichen Schutz des geistigen Eigentums unserer Mandanten zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Lexton berät sowohl Start-Ups, kleine und mittelständische Unternehmen als auch internationale Konzerne bei Aufbau, Verwaltung, Verwertung und Durchsetzung ihrer Schutzrechtsportfolios.

 

SCHUTZ

Wir prüfen die Schutzfähigkeit der von Ihnen erfundenen technischen Lösungen, geschaffenen Werke, Designs, Marken, Domains sowie Ihres Know-Hows und entwickeln gemeinsam mit Ihnen nationale und internationale Anmelde- und Schutzstrategien, um den bestmöglichen Schutzumfang für Ihr geistiges Eigentum abzusichern.

 

AUFRECHTERHALTUNG

Im Rahmen der Schutzrechtsverwaltung betreuen wir Ihre Schutzrechtsportfolios, stellen deren Aufrechterhaltung sicher und schützen diese vor Trittbrettfahrern oder Konkurrenten durch Kollisionsüberwachungen und WebWatch-Services.

 

VERWERTUNG

Bei der Verwertung Ihres geistigen Eigentums beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Erstellung und Verhandlung von Lizenz-, Franchise-, Vertriebs- und Kooperationsverträgen (einschließlich F&E-Verträge) sowie Know-How-Schutz- und Geheimhaltungsvereinbarungen.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb oder der Veräußerung von Schutzrechten entwerfen wir die erforderlichen Übertragungsverträge und führen insbesondere bei Transaktionen – gemeinsam mit Kollegen aus anderen Fachbereichen – die Legal Due Diligence durch.

 

DURCHSETZUNG

Lexton verfügt über umfassende und langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte unserer Mandanten. Wir vertreten unsere Mandanten insoweit vor Ämtern wie dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem EUIPO und der WIPO (einschließlich UDRP-Verfahren) sowie vor allen Land- und Oberlandesgerichten, dem Bundespatentgericht, dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und setzen ihre Rechte mit Nachdruck durch.

Im Bereich der Produktpiraterie schützen wir die geistigen Eigentumsrechte unserer Mandanten insbesondere durch Grenzbeschlagnahmeanträge und eine enge Zusammenarbeit mit Zoll und Behörden.

 

INTERNATIONAL

Lexton verfügt über ein internationales Netzwerk an ausgewählten Kanzleien, die in ihren Ländern für ihre Expertise im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes / IP empfohlen werden und anerkannt sind. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder Schutzrechtsverletzungen im Ausland sind wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien in der Lage, Rechtsverletzungen umgehend zu bekämpfen oder internationale konzertierte Aktionen gegen Rechtsverletzer zu starten und zu koordinieren.

 

EMPFEHLUNGEN

Die Rechtsanwälte von Lexton im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IP werden kontinuierlich bei international anerkannten Medien wie zum Beispiel Legal500, WTR1000 – The World’s Leading Trademark Professionals, WIPR Leaders empfohlen.

 
 
MARKENRECHT UND DESIGNRECHT

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen marken- und designrechtlichen Fragen. Hierbei stehen wir unseren Mandanten bei der Marken- und Designkreation zur Seite, beraten zur Schutzfähigkeit der geplanten Marken und Designs und führen nationale und internationale Marken-, Design- und Domainnamenrecherchen durch. Marken und Designs melden wir weltweit an. Mit Hilfe unserer softwaregestützten Marken- und Designverwaltung stellen wir sicher, dass relevante Fristen wie etwa Prioritäts- und Verlängerungsfristen eingehalten werden und so der Schutz aufrechterhalten bleibt. Für unsere Mandanten entwerfen und verhandeln wir nationale und internationale Marken- und Designlizenzverträge und beraten zu Besonderheiten im Konzernverbund. Zum Schutz gegen Marken- und Designrechtsverletzungen durch Dritte überwachen wir Markenanmeldungen und eingetragene Designs, Neuregistrierungen von Domainnamen und Unternehmensgründungen (Kollisionsüberwachung) und verfolgen Verletzungshandlungen im Internet (WebWatch-Service). Wir hinterlegen Marken und Benutzungsnachweise beim Trademark Clearinghouse zum Schutz vor Rechtsverletzungen durch die neuen gTLDs. Bei Marken- und Designrechtsverletzungen vertreten wir unsere Mandanten in Widerspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren vor den jeweiligen Ämtern und setzen die Rechte unserer Mandanten per einstweiliger Verfügung oder im Wege der Hauptsacheklage vor Gericht durch. Vor allem im Bereich der Produktpiraterie erweisen sich Grenzbeschlagnahmeanträge und unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Zoll und Strafverfolgungsbehörden häufig als Vorteil, um die Verbreitung von Fälschungen einzudämmen.

WETTBEWERBS- UND WERBERECHT

Werbeanzeigen und -kampagnen, Marketingmaßnahmen und den Marktauftritt (online wie offline) unserer Mandanten prüfen wir auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht (UWG). Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der Begleitung von neuen Formen der digitalen Werbung wie Social-Media-Werbung (Facebook, Instagram, Twitter, Snapchat & Co.), Influencer-Marketing, In-Stream- und In-Page-Ads. Unsere Mandanten verteidigen wir gegen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden und sorgen bei Wettbewerbsverstößen Dritter (z.B. irreführende Werbung, Nachahmung von Produkten, Mitbewerberbehinderung, Abwerben von Mitarbeitern, Direktmarketing) per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Hauptsacheklage dafür, dass sich diese künftig rechtskonform verhalten. Bei der Erstellung und Verhandlung von Agenturverträgen kennen wir die Interessenlage sowohl der Kunden als auch die der Werbeagenturen. Auf Basis unserer Erfahrung erarbeiten wir passgenaue Rahmen- oder Einzelverträge für Auftraggeber und Auftragnehmer.

URHEBER- UND MEDIENRECHT

Das Urheberrecht ist aus dem Alltag nicht wegzudenken. Urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungsschutzrechte wie Texte, Bilder, Videos, Musik und Software begegnen uns täglich online wie offline. Wir beraten die Kreativwirtschaft und die Rechteverwerter bei der Erstellung und Verhandlung von Nutzungsrechte- und Lizenzvereinbarungen. Dies umfasst Content-Verträge für digitale Inhalte, Total-Buyout-Vereinbarungen, Softwareentwicklungs- und Softwarelizenzverträge (einschließlich Games) aber auch klassische Autoren-, Fotografen-, Model- und Verlagsverträge. Die Beratung zum Umgang mit user-generated content, zur Haftung für eigene und fremde Inhalte in digitalen Medien (z.B. Hate Speech) und zu neuartigen digitalen Geschäftsmodellen sind für uns ebenso selbstverständlich wie die Verhandlung von Verträgen über den Zugang zu Internet-Plattformen (API) und Auftragsproduktionen im Musik-, Film- und Werbefilmbereich. Bei Film- und Fernsehproduktionen beraten wir insbesondere auch zu Product Placement, Sponsoring, Merchandising, Medienarbeitsrecht und zum Jugendschutz in den Medien. Ein weiterer Fokus liegt auf der Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen im klassischen Äußerungsrecht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, unerlaubter Bildnisverwendung und sonstiger illegitimer Darstellung in Online-Medien oder der Presse. Wir setzen Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche durch und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten eine 360 Grad-Strategie zur Vermeidung von drohenden Rufbeeinträchtigungen.

PATENT-, GEBRAUCHSMUSTER- UND KNOW-HOW-SCHUTZRECHT

Wir beraten unsere Mandanten zur Schutzfähigkeit von technischen Erfindungen und ziehen bei Bedarf Patentanwälte mit Spezialisierung in der geforderten Fachrichtung aus unserem Netzwerk hinzu. In Zusammenarbeit mit unseren arbeitsrechtlichen Kollegen beraten wir zum Arbeitnehmererfinderrecht und erstellen gemeinsam mit unseren Mandanten Verfahren und Prozessabläufe für ein innovationsförderndes und gleichzeitig rechtsgültiges System zum Management von Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen. Sollte ein Schutz als Patent oder Gebrauchsmuster einmal nicht möglich oder nicht gewünscht sein, entwickeln wir mit unseren Mandanten eine Know-How-Schutz-Strategie und entwerfen die hierfür erforderlichen Geheimhaltungs- und Know-How-Verwertungsverträge. Die Verhandlung von F&E- sowie Kooperationsverträgen auf dem Gebiet des Technologietransfers gehört für uns ebenso zum Alltag wie die Verhandlung von Patentlizenzverträgen. Die Gründung von F&E-Joint Ventures sowie M&A-Transaktionen mit Schwerpunkt im Bereich Technologie/IP begleiten wir durch ein fachgebietsübergreifendes Team. Bei Patent-, Gebrauchsmuster- oder Know-How-Schutz-Verletzungen setzen wir die Rechte unserer Mandanten außergerichtlich wie gerichtlich auch im Wege des Eilrechtsschutzes durch. Schließlich begleiten wir Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren und können hierbei jederzeit bei Bedarf auf unser Netzwerk an Patentanwälten zurückgreifen.

IP COMPLIANCE

Zur IP Compliance gehört für uns neben der Aufklärung und Beratung zu gesetzlichen Vorgaben im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts sowie dem IP-Rechte-Clearing, die Entwicklung von IP Management Strategien und die Begleitung der Einführung von Softwarelösungen für IP-Rechte-Datenbanken (z.B. Bildrechtedatenbanken) zur Vermeidung der Verletzung von IP-Rechten Dritter. Hierzu führen wir Schulungen und Workshops durch. Zudem erstellen wir Compliance-Gutachten auf Basis der Analyse der Verfahrensabläufe im Unternehmen unserer Mandanten und des bestehenden Schutzrechtsportfolios.