Dr. Ulrike Rücker

(Counsel)


Dr. Ulrike Rücker berät Arbeitgeber in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung im unternehmerischen Alltag, insbesondere bei der Eingehung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Umsetzung von Personalmaßnahmen, der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie in der Führung erforderlicher gerichtlicher Verfahren. Weiterhin berät und vertritt sie Arbeitgeber in allen Fragen des Unternehmenskaufs und der -restrukturierung. wie z.B. Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, Personalabbau, Transfergesellschaften sowie Outsourcing. Dr. Ulrike Rücker verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung bei der Begründung und Beendigung von Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträgen sowie in tarif- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

Frau Dr. Ulrike Rücker ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2005 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sprachen: Deutsch, Englisch

 
VITA (CV)
  • Seit 2011 Rechtsanwältin und Counsel bei Lexton Rechtsanwälte
  • 2004 bis 2011 Rechtsanwältin bei RöverBrönner Rechtsanwälte in Berlin
  • 2005 Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • 2002 bis 2004 Rechtsanwältin bei Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte in Berlin
  • 2001 bis 2002 Rechtsanwältin bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Berlin, Praxisgruppe Arbeitsrecht
  • 1997 bis 2001 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht von Prof. Dr. Jochem Schmitt (Dr. iur. 2002)
  • 1997 bis 1999 Referendariat in Brandenburg (Zweites Juristisches Staatsexamen 1999)
  • 1992 bis 1997 Jurastudium an der Freien Universität Berlin (Erstes Juristisches Staatsexamen 1997)
  • 1992 Bankkauffrau
  • 1971 in Berlin geboren