
Tilmann Lührig, LL.M.
partner
Tilmann Lührig berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts, insbesondere zum Marken- und Wettbewerbsrecht, sowie zu allen Fragen des IT- und Datenschutzrechts.
- Rechtsgebiete
- Gewerblicher Rechtsschutz / IP, IT & Datenschutzrecht, Prozessführung
- Auszeichnungen
-
WTR1000 2014-2024,
WIPR Leaders Handbook 2017-2023,
The Legal 500 Deutschland 2016–2024,
The Legal 500 EMEA 2016–2024







Tilmann Lührig verfügt über besondere Branchenkenntnisse betreffend IT, ecommerce und Online-Plattformen, Kosmetik und Konsumgüter, Immobilien, Energie sowie Werbeagenturen & Public Relations. Start-Ups, kleine und mittelständische Unternehmen sowie internationale Konzerne berät Tilmann Lührig bei Aufbau, Verwaltung, Verwertung und Durchsetzung ihrer Schutzrechts(IP)-Portfolios. Er entwickelt gemeinsam mit den Mandanten Strategien zum Schutz ihrer Patente, Marken, Designs, Domains und ihres Know-Hows und unterstützt diese bei der Verwertung durch Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen sowie Prüfung von Werbemaßnahmen.
Tilmann Lührig führt weltweite Markenrecherchen durch und vertritt die Mandanten in Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO). Er verfügt über weitreichende Erfahrungen in Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem DPMA, dem Bundespatentgericht, dem EUIPO, dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Tilmann Lührig berät und vertritt zudem in Produktpiraterieangelegenheiten (einschließlich Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden zum Schutz von IP-Rechten) und verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Durchsetzung von IP-Rechten in einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten sowie bei Domainstreitigkeiten vor den entsprechenden Institutionen.
Im Bereich des IT-Rechts berät und vertritt Tilmann Lührig seit mehr als einem Jahrzehnt sowohl Auftraggeber als auch Anbieter bei der Erstellung, Verhandlung und Durchsetzung von IT-Verträgen aller Art. Sein Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Begleitung von komplexen IT- und Outsourcingprojekten. Im Datenschutzrecht berät er zur datenschutzkonformen Aufstellung von Unternehmen und bei der Erstellung datenschutzrechtlicher Verträge.
Tilmann Lührig ist Mitglied der GRUR und der INTA, bei der er für die Zeit von 2018 bis 2021 in das Law Firm Committee (Technology Subcommittee) und für den Zeitraum 2022-2025 in das Trademark Office Practices Committee gewählt wurde.
Legal 500 Deutschland & The Legal 500 EMEA (empfohlen jeweils im Zeitraum 2016-2024) schreiben über Tilmann Lührig:
„Lexton verfügt über eine beeindruckende Markenkompetenz“.
‚Tilmann Lührig: Ein außergewöhnlicher Markenrechtler mit umfassenden Kenntnissen der IT-Branche und einem Auge für Details und das große Ganze.'“
‚Tilmann Lührig verfügt über eine herausragende Fachkompetenz, eine einzigartige Kommunikation und ist als Person sehr sympathisch.
WIPR Leaders (Zeitraum 2017-2023):
Tilmann Lührig wird empfohlen.
WTR 1000 – The World’s Leading Trademark Professionals (empfohlen im Zeitraum 2014-2024) schreibt über Tilmann Lührig:
Tilmann Lührig „ist für große multinationale Brands bei der Durchsetzung ihrer Rechte sowohl vor deutschen Gerichten als auch vor dem EUIPO tätig. Er verfasst hervorragende Schriftsätze, ist freundlich, hilfsbereit und ein absoluter Profi.“
”bietet punktgenaue Beratung, gibt konkrete Antworten und hilfreiche Empfehlungen anstelle von bloßen juristischen Erwägungen. Beeindruckend ist daneben sein umfassendes und unmittelbar verfügbares Wissen des deutschen Rechts – man kann ihn anrufen und er wird in der Lage sein, jede Frage zu beantworten ”
“ist brillant bei der Durchsetzung von internetbezogenen Rechtsverletzungen und sollte die erste Anlaufstelle für jede Art von Markenkonflikt sein. Er ist reaktionsschnell, kosteneffizient und findet immer praktische und wirtschaftlich vernünftige Lösungen, die selbst die kompliziertesten Fälle lösen.”
Sprachen: Deutsch, Englisch
Vita
- 2018
- Rechtsanwalt/Partner bei Lexton Rechtsanwälte
- 2014
- Mitglied des Fachanwaltsausschusses für gewerblichen Rechtsschutz der Rechtsanwaltskammer Berlin
- 2012
- Verleihung des Titels Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- 2008–2018
- Rechtsanwalt/Partner bei Beiten Burkhardt
- 2006–2007
- Wissenschaftlicher Assistent/Referendar bei Boehmert & Boehmert
- 2005
- Verleihung des Titels „Master of Laws“ der University of New South Wales
- 2003
- Abschluss des Zusatzstudiums im Wirtschaftsrecht beim Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht
- 1998–2004
- Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und der National and Kapodistrian University of Athens.
Referenzmandate
- Internetplattformanbieter – Verwaltung des weltweiten Marken- und Domainportfolios eines marktführenden Internetdienstleisters and Beratung bei der Entwicklung von neuen Marken für neue Dienstleistungssparten (einschließlich Markenrecherche). Beratung zum Markenschutz in Bezug auf die neuen gTLDs, Vertretung in zahlreichen Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, EUIPO, Bundespatentgericht, EuG und EuGH; Koordinierung europaweiter Aktionen gegen Trittbrettfahrer.
- Fortune 500 Unternehmen – Beratung zum Markenportfolio und Vertretung in Widerspruchsverfahren sowie Vergleichsverhandlungen.
- Hersteller von Baby- und Kinderprodukten – Strategische Beratung zum europaweiten Markenportfolio, Beratung und Vertretung in Produktpirateriefällen (insbesondere Bekämpfung von Fälschungen im Internet), marken- und wettbewerbsrechtliche Beratung zur Erweiterung des Produktportfolios
- Kosmetikunternehmen – Beratung im Marken- und Wettbewerbsrecht, Entwurf und Verhandlung von Lizenzverträgen und Vertretung in zahlreichen Gerichts- und Amtsverfahren wegen Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Festivalveranstalter – Beratung und Vertretung eines marktführenden Festivalveranstalters in zahlreichen einstweiligen Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen; Beratung bei der Einführung neuer Produkte (einschließlich Fragen zur Produktkennzeichnung)
- Mineralölverarbeitungsunternehmen – Beratung und Vertretung bei der Erstellung, Verhandlung und Durchführung der Verträge zur Einführung von SAP S4/HANA, zum Support für SAP S4/HANA, zur Einführung von e-invoicing und zur Einführung eines CMS
- Kritische Infrastruktur – Beratung und Vertretung bei der Verhandlung der Verträge zum Outsourcing der gesamten IT-Infrastruktur
- Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft – Beratung bei der Entwicklung globaler Markenanmelde- und -verwaltungsstrategien, Entwurf von Lizenzverträgen, Durchführung von Markenrecherchen
- Marketinggesellschaft der öffentlichen Hand – Beratung im Marken- und Urheberrecht (Beratung zu Werbekampagnen und Überarbeitung von Lizenzverträgen), Vertretung in Streitigkeiten um IP-Rechte und wegen des Vorwurfs von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Führender Anbieter von chemischen Lösungen – Beratung und Vertretung in zahlreichen IT-Projekten, einschließlich einem bedeutenden und komplexen IT-Outsourcingprojekt; Entwurf und Verhandlung von IT-Verträgen; gerichtliche Vertretung in einem gescheiterten IT-Projekt
- Softwareanbieter – Beratung und Vertretung in allen IT-vertraglichen Fragen
- Softwareanbieter – Erstellung einer rechtlichen Stellungnahme als deutscher Korrespondenzanwalt in einem Streit mit einem führenden deutschen Autohersteller
- Werbe- und Kreativagenturen – Beratung in Zusammenhang mit allen IP-bezogenen Fragen (einschließlich IP-Rechte Clearing/Recherchen); vertragsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Agentur- und Kooperationsvereinbarungen.
- Gerichts- und Schiedsverfahren – Vertretung von nationalen und internationalen Mandanten sowie der öffentlichen Hand in Gerichts- und Schiedsverfahren
Publikationen
Eine aussichtslose Beschwerde an das BPatG kann eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beschwerdeführers rechtfertigenGRUR-Prax 2022, 635
Antragsfassung bei dem Verbot von Allgemeinen Geschäftsbedingungen GRUR-Prax 2021, S. 326
Keine Zurechnung von Wettbewerbsverstößen durch Amazon-Affiliates, GRUR-Prax 2020, S. 386
EuG: Kecin Schutz für drei schwarze senkrechte Streifen (Entscheidungsbesprechung des Urteils des EuG zur Drei-Streifen-Marke von adidas sowie TV-Interview zu den Auswirkungen dieser Entscheidung bei der Telebörse von N-TV)
GRUR-Prax 2019, S. 328
Prozessuale Besonderheiten der Einstweiligen Verfügung (WRP Wettbewerb in Recht und Praxis Ausgabe 10/2008, S. 1281 ff., Co-Autor Dr. Schote)
Vorträge
„Die erfolgreiche Marke“, „Direktmarketing“ („Dreiklang Marketing und Recht“)
„Von der Idee zum Schutzrecht“, „Markteinstieg – Fallstricke und Stolperfallen“ (Vortragsserie speziell für Start-Ups und Gründer)
„Compliance – Der rechtlich korrekte Umgang mit Bildern, Texten, Software, Marken, Designs und Patenten“
„Do’s and don’ts in IT-Projekten“ (In-house Schulung beim Mandanten)