Alexander-M. Weßling
Senior Associate
Alexander-M. Weßling ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht. Er berät sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieterunternehmen bei ihren jeweiligen vergabespezifischen Herausforderungen. Seine Leistungen erfassen die Unterstützung bei der Konzeptionierung und Durchführung von bzw. bei der Beteiligung an Vergabeverfahren.
- Rechtsgebiete
- Vergaberecht, Baurecht, Prozessführung
Das Beratungsspektrum erfasst hierbei Liefer- und Dienstleistungen, Konzessionsvergaben sowie Sektorenaufträge, wobei ein besonderer Fokus auf der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen liegt.
Neben der Beratung im Rahmen der Vergabeverfahren selbst, vertritt Herr Weßling unsere Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern, den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte und sonstigen Nachprüfungsstellen. Zudem übernimmt er bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen vor den ordentlichen Gerichten die Vertretung unserer Mandanten. Er berät sowohl im Hinblick auf Ansprüche, die unmittelbar aus der Verletzung von vergaberechtlichen Primärrechten resultieren, als auch bei Streitigkeiten, die in der – den Vergabeverfahren nachgelagerten – Bau- und sonstigen Vertragsausführungsphase entstehen.
Herr Weßling arbeitet im Team mit den Rechtsanwälten Peter Michael Probst und Fabian Winters zusammen. Über das Team heißt es in der Fachpresse wie folgt:
„Das Team von Lexton steht uns immer sehr kompetent zur Seite. Auch in außergewöhnlichen Situationen, wie beispielsweise die Coronapandemie, war verlass auf … das Team von Lexton. Die Lösungsansätze der Kanzlei sind stets zielführend und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten von Kreativität geprägt.“— Legal 500 Deutschland 2023 & The Legal 500 EMEA 2023
„Lexton Rechtsanwälte bilden ein sehr weites Spektrum ab. In diesem Zusammenhang kommen immer die entsprechenden Partner/ Associate zum Zuge, die benötigt werden. Wir haben bisher immer Kollegen bekommen, die Profis ihrer Fachgebiete sind und sehr gut miteinander interagiert haben.“— Legal 500 Deutschland 2023 & The Legal 500 EMEA 2023
„Großartige Zusammenarbeit, reibungslose Abläufe, Termintreue, super Erreichbarkeit“— Legal 500 Deutschland 2022 & The Legal 500 EMEA 2022
„Die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit ist beispiellos. Es spielt keine Rolle mit wem man es im Einzelfall zu tun hat. Es ist immer ein kompetenter Ansprechpartner telefonisch erreichbar, der im Thema steht und sofort Auskunft erteilen kann oder zielführend berät.“ — Legal 500 Deutschland 2021 & The Legal 500 EMEA 2021)
Sprachen: Deutsch, Englisch
Vita
- 2026
- Master of Laws (LL.M.) im berufsbegleitenden Studiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung“ an der Philipps-Universität Marburg. Thema der Masterarbeit: „Der Open-House-Vertrag als Beschaffungsmodell für Bauvorhaben öffentlicher Auftraggeber“
- 2023
- Fachanwalt für Vergaberecht
- 2020
- Eintritt bei Lexton Rechtsanwälte in Berlin
- 2020
- Zweites Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin
- 2019
- Referendariatsstation in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Disputes & Investigations
- 2018
- Referendariatsstation im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
- 2018—2020
- Referendariat am Brandenburgischen OLG
- 2017
- Erstes Staatsexamen GJPA Berlin/Brandenburg
- 2016
- Bachelor of Laws (Europa-Universität Viadrina)
- 2015—2018
- Diverse Funktionen in der Rechtsabteilung eines weltweit führenden Schienenfahrzeugherstellers
Referenzmandate
- Regelmäßige Vertretung öffentlicher Auftraggeber in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte und dem Kammergericht
- Begleitung (außergerichtlicher) Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern und Planern für mehrere Krankenhausbetreiber
- Begleitung einer Vielzahl von Beschaffungen aus KHZG-Fördermitteln für diverse Krankenhausbetreiber aus verschiedenen Bundesländern
- Mehrjährige Begleitung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Umsetzung eines Neubauprojekts betreffend Forschungs- und Klinikgebäuden. Die Beratung betraf die Konzeptionierung und Umsetzung einzelner Beschaffungsvorgänge sowie die Vertretung des Auftraggebers in Nachprüfungsverfahren und Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten
- Beratung diverser Krankenhausbetreiber bei der Beschaffung von Medizinprodukten
- Beratung diverser Krankenhausbetreiber bei der Beschaffung unterschiedlicher Leistungen aus dem Facility Management
- Beratung mehrerer öffentlicher Auftraggeber bei der Erstellung und Anwendung interner Vergaberichtlinien / -handbücher
- Begleitung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Beschaffung von Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen über sämtliche für den Auftraggeber relevanten Planungsbilder und Anlagengruppen
- Vertretung eines Schienenfahrzeugherstellers vor den ordentlichen Gerichten betreffend Streitigkeiten aus Fahrzeuglieferverträgen (SPNV)
Publikationen
ZfBR 2026, 309ff.
Probst/Weßling, „Ausschluss wegen Abweichens setzt manipulativen Eingriff voraus!“,
Vergabeblog.de vom 15.12.2025, Nr. 72878
Probst/Weßling, „Vertrauenstatbestand und umfassende Änderungsbefugnis im Verhandlungsverfahren – Oder etwa doch nicht? (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.09.2024 – 15 Verg 9/24)“,
Vergabeblog.de vom 19.11.2024, Nr. 57862
Weßling, „Überprüfung der Ausübung des Gestaltungsermessens des Auftraggebers bei der Festlegung von Eignungsnachweisen (zugleich Anm. zu BayObLG, Beschl. v. 06.09.2023 – Verg 5/22)“,
AnwZert BauR 23/2023, Anm. 2
Probst/Weßling, „Verstoß gegen (wirksam beauflagte) Vergabepflichten ist bei EU-Förderung zu sanktionieren! (VG Cottbus, Urt. v. 03.02.2023 – 3 K 1618/19)“,
Vergabeblog.de vom 08.05.2023, Nr. 53282
Weßling, „Verwendung von Stoffpreisgleitklauseln wegen des Ukraine-Krieges (Anm. zu VK Münster, Beschl. v. 12.07.2022 – VK 3 – 24/22)“,
AnwZert BauR 18/2022, Anm. 1
Weßling, „Nachfrageobliegenheiten eines Bieters – Einordnung OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.04.2021 – 19 U 28/19 im Kontext der obergerichtlichen Rechtsprechung“,
AnwZert BauR 14/2022, Anm. 2
Winters/Weßling, „Höchstgrenze bei Rahmenvereinbarungen – wie weit darf diese vom Schätzwert abweichen?“,
ZfBR 2022, 137 ff.
Weßling, „Täuschung im Vergabeverfahren – Anfechtung des Bauvertrags“,
AnwZert BauR 24/2021, Anm. 2
Weßling, „Höchstgrenze für Leistungen unter Rahmenvereinbarungen“,
AnwZert BauR 16/2021, Anm. 1
Ständiger Autor im „Nohrcon-Newsletter“
Vorträge
- Nohrcon Schulung „Update im Vergaberecht“ am 19.06.2026
- Nohrcon Schulung „Update im Vergaberecht“ am 11.12.2025
- Nohrcon Schulung „Update im Vergaberecht“ am 25.06.2025
- Nohrcon „Vergaberechtscampus“ am 11. und 12.06.2025
- Nohrcon Schulung „Einsteigerseminar – Online“ am 03.06.2025
- Inhouse-Schulung „Vergaberecht verständlich aus Bietersicht“ am 13.02.2025
- Nohrcon Schulung „Zertifizierungslehrgang Einheit II“ am 18.10.2024
- Inhouse-Schulungen zur Vergabe von Bauleistungen in 2024
- Nohrcon Seminar zum Vergaberecht im Krankenhaus- und Gesundheitswesen in Berlin (seit 2023)
- Nohrcon Zertifizierungslehrgang Vergaberecht in Berlin (vertretungsweise Übernahme einiger Veranstaltungen seit 2022)
- Mehrtägige Inhouse-Schulungen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen in 2021
