Catch the Case with Lexton
Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Bieter von der weiteren Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn dieser eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags mangelhaft erfüllt hat. Eine wesentliche Anforderung wird nicht nur bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht (z.B. bei Nichtleistung trotz Möglichkeit zur Leistung oder Leistungsverzug) verletzt, sondern auch bei Verstößen gegen bedeutende vertraglich vereinbarte Nebenpflichten. Hierzu gehört auch die Pflicht zur wöchentlichen Teilnahme an Baustellenbesprechungen.
Mit der entsprechenden Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 17.08.2023 hat sich unser Partner Peter Michael Probst, M.B.L.-HSG jüngst auf dem Vergabeportal des DVNW auseinandergesetzt. Viel Spaß bei der Lektüre!