Lexton ist spezialisiert auf das private Baurecht, ein Rechtsgebiet, das sich mit sämtlichen rechtlichen Belangen rund um Bauvorhaben und Immobilien befasst.
Im Mittelpunkt steht hierbei die juristische Begleitung von Bauprojekten, angefangen bei der Vertragsgestaltung (häufig vor und während laufenden Vergabeverfahren) bis hin zur Abwicklung von Baumängeln und Streitigkeiten. Wir verstehen die komplexen Herausforderungen, denen private wie öffentliche Bauherren, Architekten und Bauunternehmer gegenüberstehen, und bieten eine umfassende rechtliche Beratung.
Vertragsrechtliche Absicherung von Bauprojekten
Lexton gestaltet im Bereich privates Baurecht individuelle Verträge. Dies umfasst die Prüfung und Ausarbeitung von Bauverträgen, Architektenverträgen und weiteren relevanten Vertragsdokumenten. Wir legen besonderen Wert auf eine klare und präzise Formulierung, um mögliche Konflikte von vornherein zu vermeiden. Bei Unstimmigkeiten stehen wir unseren Mandanten zudem in Verhandlungen zur Seite.
Lösungsorientierte Konfliktbewältigung und Schadensregulierung
Unsere Expertise beinhaltet auch die effektive Bewältigung von Konflikten während und nach der Bauphase. Hierzu gehören Auseinandersetzungen über Baumängel, Verzögerungen oder finanzielle Unstimmigkeiten. Wir setzen auf lösungsorientierte Ansätze, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Prozessführung
Sollte ein gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar sein, vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht, um eine gerechte Schadensregulierung sicherzustellen. Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten im komplexen Geflecht des privaten Baurechts bestmöglich zu schützen und durchzusetzen.