Arbeitsrecht

Wir beraten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung im unternehmerischen Tagesgeschäft, sowie bei Unternehmens-Restrukturierungen und bei Unternehmenskäufen. Darüber hinaus verfügen wir über reichhaltige Erfahrung in der arbeitsgerichtlichen Prozessführung sowie in der Begleitung von Arbeitgebern in Einigungsstellenverfahren.

 


Ansprechpartner:

 
Beratung im unternehmerischen Tagesgeschäft

Lexton begleitet Arbeitgeber bei allen Themen, die im unternehmerischen Tagesgeschäft zu bewältigen sind, wie z.B. Gestaltung von Arbeitsverträgen und Bonusvereinbarungen, Maßnahmen zur Bindung von Leistungsträgern an das Unternehmen, Kündigungen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge, Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Konfliktmanagement zur Vermeidung von Arbeitsgerichtsprozessen, etc. Unsere Mandanten profitieren dabei nicht nur von unserer fundierten Rechtskenntnis, sondern auch von unser breit gefächerten Erfahrung und dem „Bauchgefühl“ der erfahrenen Praktiker.

Beratung bei Unternehmens-Restrukturierungen

Unternehmens-Restrukturierungen (z.B. Outsourcing, Betriebsübergänge, Betriebsänderungen mit Interessenausgleich und Sozialplan, Transfergesellschaften) sind meist besondere Herausforderungen für die beteiligten Akteure auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. Wir beraten unsere Mandanten bei der Planung (Analyse von Vor- und Nachteilen verschiedener Restrukturierungs-Szenarien, Zeit- und Ablaufplanung), Verhandlung mit Betriebsräten und Arbeitnehmern (Verhandlungsstrategie, Abwägung von Kosten und Nutzen auf der Zeitschiene) und Umsetzung von Restrukturierungen. Erfahrung, sorgfältige Planung und die Pflege eines guten Klimas mit dem Gegenüber sind hier oft der Schlüssel zum Erfolg.

Beratung bei Unternehmenskäufen

Ob Share Deal oder Asset Deal, Lexton unterstützt Sie nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern auch bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen.

Prozessführung vor den Arbeitsgerichten

Wir verfügen über reichhaltige Erfahrung in der Prozessführung vor den Arbeitsgerichten, und zwar in Urteilsverfahren (insbesondere Kündigungsschutzprozesse), als auch in Beschlussverfahren (Streit über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, Zustimmungsersetzungsverfahren, Unterlassungsansprüche des Betriebsrates, Wahlanfechtungsverfahren etc.). Bei der Prozessführung behalten wir fortlaufend Aufwand und Nutzen im Auge. Häufig kann hier ein zügiger Vergleich wirtschaftlich vernünftiger sein als langwierige Prozessführung über mehrere Instanzen. Manchmal lohnt es sich aber auch, eine Sache durchzufechten.

Einigungsstellenverfahren

Wir begleiten Einigungsstellenverfahren zu verschiedensten Themen (Interessenausgleich und Sozialplan, Informations- und Kommunikationstechnologie, Einführung neuer Software, Einführung neuer Vergütungsmodelle, etc.). Häufig wird mit der Wahl des/der richtigen Einigungsstellenvorsitzenden bereits eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit und Vernetzung verfügen über sehr gute Kontakte zu zahlreichen Einigungsstellenvorsitzenden.